LISS - Landesinitiative Schulsozialarbeit Rheinland-Pfalz

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Standards der Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz

Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland-Pfalz
Abteilungen 3 und 4B
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

 Download der Standards der Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz


 Download der Standards der Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz

Die Standards
Schulsozialarbeit ist geprägt von einer Vielzahl von Praxisansätzen. Auch die Fachdiskussion ist durch eine große Inhaltsbreite in den Argumentationen gekennzeichnet, die die unterschiedlichen Zugangsweisen deutlich werden lassen. Dies spiegelt die Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitsfeldes wieder.
Unter Schulsozialarbeit werden sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer dauerhaft vereinbarten gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule – bzw. von Fachkräften der Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits – verstanden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort der Schule sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird. Schulsozialarbeit bringt jugendspezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Schule allein realisiert werden können. Schulsozialarbeit ist also eine zusätzliche pädagogische Ressource, die den schulischen Alltag und das schulische Leben bereichert.

Gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes (SGB XIII, § 13).
Schule und Jugendhilfe treten als gleichberechtigte Partner in eine strukturierte Kooperation ein, die ein klares gemeinsames Ziel postuliert: die Implementierung von Sozialpädagogik am Ort Schule. Schulsozialarbeit ist dabei auch auf das Gemeinwesen orientiert, bezieht bewusst das weitere soziale Umfeld von Schule in die konkrete Arbeit mit ein. Damit wird am Lernort Schule eine zusätzliche, anders ausgerichtete pädagogische Fachkompetenz etabliert, die auch auf eine Öffnung von Schule und Erweiterung des nicht-formellen Lernens zielt.

Arbeitsansatz
Zur dauerhaften Installierung einer dem hier skizzierten Verständnis gerecht werdenden Schulsozialarbeit ist die Entwicklung einer Kooperationsform, die ihre Eigenständigkeit als Profession garantiert, deshalb unabdingbar.
Schulsozialarbeit ersetzt weder den Erziehungsauftrag der Schule noch die eigen-ständigen Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe. Vielmehr zielt das Angebot der Schulsozialarbeit auf genau jenen Aufgabenbereich, der trotz der funktionalen Ausdifferenzierung von Schule und Jugendhilfe für beide Sozialisationsinstanzen zu-nehmend wichtig wird: die sozialen Aspekte des Schülerseins vor dem Hintergrund gruppen- und milieuspezifischer Ressourcen und Kompetenzen.

In der Praxis hat sich der integrative Arbeitsansatz einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule bewährt. Im Gegensatz zu einem rein additiven Angebot, bei dem die Institutionen Schule und Jugendhilfe unverändert bleiben, trägt Schulsozialarbeit hier zur Entwicklung einer neuen Qualität in der pädagogischen Arbeit der Schule und der Jugendhilfe bei. Damit wird Schulsozialarbeit der ihr zugedachten „Brükkenfunktion“ zwischen den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe und Schule gerecht.
Schulsozialarbeit zielt langfristig auf die Einrichtung einer Kooperation, die letztlich in ihrer Umsetzung die Strukturen von Schule und von Jugendhilfe entscheidend verändern wird und damit etwas Neues entstehen lässt. Eine konstruktive Kooperation wird deshalb systemverändernd und strukturbildend in die an der Kooperation beteiligten Bereiche zurückwirken – auch (und vor allem) in den eigenen.

Pädagogische Entscheidungen im Kontext schulischen und sozialen Lernens, die zunächst geschlechtsneutral erscheinen, können unterschiedliche Auswirkungen auf Mädchen und Jungen haben. Aufgabe von Schulsozialarbeit im Rahmen von "Gender Mainstreaming" ist es deshalb auch, ihre Aktivitäten unter der Zielsetzung einer Gleichberechtigung der Geschlechter zu prüfen und zu entwickeln.

Ziele der Schulsozialarbeit
Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler

  * Emotionale Stabilisierung
  * Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  * Förderung sozialer Kompetenz
  * Unterstützung bei Lebenskrisen in Schule, Familie, Gemeinwesen
  * Förderung der Konfliktfähigkeit und konstruktiver Konfliktlösungen
  * Erfolgreiche Bewältigung beim Übergang Schule – Beruf

Bezogen auf die Institution Schule

  * Klimaverbesserung in der Schule
  * Vernetzung und Kooperation von Schule und anderen Institutionen
  * Entwicklung eines sozialpädagogischen Schulprofils
  * Psychosoziale Entlastung der Lehrkräfte

Bezogen auf die Eltern


  * Motivierung der Eltern zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen
  * Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule
  * Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
  * Vernetzung der Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung, des Jugendschutzes, der Berufsvorbereitung, des Freizeitbereichs und der Gesundheitsförderung

Bezogen auf die Öffentlichkeit

  * Integration der Schule in das Gemeinwesen
  * Entwicklung eines attraktiven Schulprofils mit sozialpädagogischer Fachkompetenz

Zentrale Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit
Kernbereiche von Schulsozialarbeit, die in unterschiedlicher Gewichtung nach Bedarf und Möglichkeit an den einzelnen Standorten realisiert werden, sind:

  * Einzelfallhilfe
  * Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern - Krisenintervention
  * Kooperation mit dem Jugendamt zur Entwicklung erzieherischer Hilfen
  * Sozialpädagogisches Handeln mit Klassen oder Schülergruppen in der Kooperation mit Lehrkräften/sozialpädagogischen       Fachkräften im Rahmen des Unterrichts
  * Konflikttraining, Kommunikationstraining, Regelakzeptanz und Entwicklung von Teamfähigkeit

Übergang Schule – Beruf

  * Kooperation mit Trägern der Jugendberufshilfe
  * Kooperation mit Ausbildungsbetrieben und der Arbeitsverwaltung zur Berufswahlvorbereitung
  * Kooperation mit Jugendverbänden im Rahmen von „Schulendtagen“
  * Freizeitpädagogische Angebote und Projekte Fort- und Weiterbildung
  * Praxisberatung, Kollegiale Fallberatung und Supervision
  * Netzwerkbildung
  * Schulintern: Konferenzen, Dienstbesprechungen, Klassenkonferenzen, Schulprogramm etc.
  * Extern: Stadtteilkonferenzen, regionale oder kommunale Arbeitskreise, Gemeinwesenarbeit etc.

Qualitätssicherung

  * Qualitätszirkel an der Schule und/oder im Gemeinwesen
  * Selbstevaluation und Berichtswesen
  * Statistik und Dokumentation
  * Darüberhinaus sind standortspezifische Angebote möglich

  • Organisatorische Rahmenbedingungen

     Projektträger und damit Anstellungsträger für die Fachkraft der Schulsozialarbeit ist der örtliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) oder in dessen Auftrag ein freier Träger der Jugendhilfe. Gesetzliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) des Bundes.
  • Im Sinne der Kooperation zwischen den eigenständigen und gleichberechtigten Partnern Schule und Jugendhilfe liegt die Dienst- und Fachaufsicht beim Anstellungsträger. Die Personalauswahl für die Schulsozialarbeit erfolgt einvernehmlich zwischen dem Anstellungsträger und der Schulleitung der Kooperationsschule. Gleiches gilt für die am Dienstort notwendigen Absprachen und Vereinbarungen.
  • Die Komplexität des Arbeitsfeldes und die damit verbundenen Aufgaben und Erwartungen erfordern in der Regel den Einsatz einer (Vollzeit-) Fachkraft je Schulstandort. Projekte mit Teilzeitkräften erfordern eine Begrenzung des Aufgabenkataloges und sollen auf Grundlage dieser Standards perspektivisch ausgebaut werden. An Schulzentren und großen Schulstandorten kann der Einsatz von mehreren Fachkräften sinnvoll sein.
  • Als Fachkraft im Tätigkeitsfeld Schulsozialarbeit gelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Abschluss in Sozialpädagogik (FH), Sozialarbeit (FH), Dipl. Pädagogik (Uni) oder vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
    Die Einrichtung von Schulsozialarbeit erfolgt auf der Grundlage einer Konzeption, die einvernehmlich zwischen den beiden Partnern Jugendhilfe und Schule erarbeitet worden ist. Im Falle einer Antragstellung zur Projektförderung durch das Land ist die Konzeption Antragsbestandteil.
  • Für die inhaltliche Umsetzung müssen die Beteiligten (Träger, Schule und Fachkraft) Vereinbarungen über die Kommunikations- und Kooperationsstrukturen treffen. Auf Basis der so vereinbarten Kooperation hat die Schulleitung Weisungsbefugnis.
    Schulsozialarbeit soll durch einen Beirat begleitet werden, in dem alle beteiligten Institutionen vertreten sind. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird das gemeinsam getragene Konzept anhand der konkreten Arbeit reflektiert, werden korrigierende Weichenstellungen vorgenommen und Perspektiven entwickelt. Der Beirat hat ferner die Aufgabe, zur Lösung auftretender Konflikte beizutragen.
  • Im Verbund von Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Schule (integratives Modell) liegt die Schulsozialarbeit organisatorisch in die Schule verankert und orientiert ihre Arbeitsansätze an den Bedürfnissen des Arbeitsfeldes Schule. Die räumliche Präsenz der sozialpädagogischen Fachkraft setzt voraus, dass schulischerseits die erforderlichen räumlichen und sachlichen Bedingungen geschaffen werden (Arbeitsraum mit einer zeitgemäßen Ausstattung). Für die Durchführung von Gruppen- oder offenen Angeboten kann die Schulsozialarbeit darüber hinaus geeignete schulische Räumlichkeiten nutzen.
  • Schulsozialarbeit benötigt einen eigenen Sachmitteletat. Dafür ist zwischen Anstellungsträger und Schule, bzw. Schulträger eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Das Projekt Schulsozialarbeit an Hauptschulen in Rheinland-Pfalz ist auf Dauer angelegt.